Waffenrecht
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei; Seit Jahren arbeiten wir schwerpunktmäßig in diesem Bereich und betreuen Waffenbesitzer, Handwerk, Handel und Industrie in aktuellen waffenrechtlichen Fragen des Verwaltungs-, Straf-, und Zivilrechts. Auch Fragen zu Ein- und Ausfuhr sowie zum Kriegswaffenkontrollrecht werden von uns kompetent bearbeitet.

In enger Zusammenarbeit mit den führenden Verbänden zur Interessenvertretung des legalen Waffenbesitzes nehmen wir Ihre waffenrechtlichen Interessen bundesweit wahr.
Die letzte Waffenrechtsreform wurde im Rahmen der Gesetzgebungsberatung und der Betreuung von Interessenverbänden in vielen Bereichen aktiv von uns mitgestaltet.

Bereits vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit hatte RA Eichener als langjähriger, weiterhin aktiver Sportschütze, Jäger und Waffensammler mit dem Waffenrecht ständig Berührung. RA Brüggemann legte den Grundstein seiner waffenrechtlichen Tätigkeit im Rahmen seiner Ausbildung zum Reserveoffizier.

Zahlreiche ober- und untergerichtliche Entscheidungen haben wir für Sie bereits erstritten, doch liegt ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit in der Beratung und in der Streitbeilegung schon in einem frühen (und kostensparenden) Stadium vor Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden. Seit Jahren sind wir bei Gerichten und Behörden als einer der führenden Waffenrechtsspezialisten in Deutschland anerkannt.
Der legale Waffenbesitz verdient den besten Schutz, den er bekommen kann!

>> aktuelle Urteile dazu