Jagdrecht
Seit Jahren das besondere Interesse von RA Alexander Eichener als aktivem Jäger. In einer Gesellschaft, die zunehmend den Bezug zur Natur und zum Erhalt der Fauna verliert, ist es gerade für den Jäger doppelt wichtig, im Rechtsfall sowohl eine jagdlich als auch eine rechtlich versierte Unterstützung zu erhalten.

Von der Erteilung oder dem Entzug des Jagdscheins, der Zulassung zur Jägerprüfung über Fragen der Jagdpacht und des Wildschadens, bis hin zu den zivil- und verwaltungsrechtlichen Folgen von Jagdunfällen und zur Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen der Wilderei oder des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz können wir Sie umfassend und erfolgreich unterstützen.

Nicht zuletzt die komplizierte Neuregelung des Waffenrechts hat viele Änderungen auch für Jäger mit sich gebracht, die zunehmend zu Konflikten führen. Neue Bedürfnisregelungen, erweiterte Widerrufs- und Rücknahmemöglichkeiten, wesentlich geänderte Anforderungen an die Aufbewahrung und verschärfte Kriterien bei der Beurteilung der jagdlichen Zuverlässigkeit und der Eignung treffen seither den Jäger zunehmend.

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten oder versichern Sie sich im Rechtsstreit kompetenter Hilfe.

Fragen von Verbissbelastung, Abschusserfüllung und Abschussplanerhöhung sind ein Dauerthema der zunehmenden Konfliktlage zwischen den Interessen von Waldeigentümern, Forstleuten und Jagdausübungsberechtigten.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat im Herbst 2008 in einem abgewogenen Urteil Grundzüge zur rechtlichen Beurteilung dargelegt, die als Leitschnur auch für zukünftige Entscheidungen dienen können. Das Gericht stärkt die Stellung der Waldeigentümer, lässt dabei aber ausreichenden Spielraum für eine orts- und situationsgerechte Bejagungsstrategie.

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Urteilsanmerkung zum jagdrechtlichen Urteil des VG Freiburg vom 24.09.2008 (Az. 1 K 430/08)