Strafrecht
"Sie werden einer Straftat verdächtigt und haben das Recht zu schweigen." - Tun Sie's! Die heutige Regelungsdichte im deutschen und europäischen Strafrecht begründet für jeden das Risiko strafrechtlicher Verfolgung. In einer Zeit, in der der Besitz eines Küchenmessers behördliche Maßnahmen auslösen kann, ist jeder Bürger potentielles Subjekt der Strafverfolgung.

Strafrichter, Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte sind darauf geschult, in die Aussagen Beschuldigter Straftatbestände hineinzulesen. Die interessengerechte Darstellung der Perspektive des Beschuldigten kommt dabei zu kurz. Wer sich in den Mühlen der Strafjustiz befindet, bedarf daher dringend der Unterstützung durch den Strafverteidiger. Dieser kann auf der Grundlage fundierter Akten- und Sachverhaltskenntnisse eine sinnvolle Verteidigung festlegen und entlastende Momente zum prozeßtaktisch richtigen Zeitpunkt vortragen. Wichtig ist es dabei, schon im Ermittlungsverfahren so früh wie möglich anwaltlich vertreten zu sein. Bei versierter anwaltlicher Vertretung lassen sich viele Fälle schon in dieser Verfahrensstufe zur Einstellung bringen, ohne jemals vor Gericht zu kommen.

Unser Strafrechtsreferat ist durch langjährige Erfahrung mit Strafverfahren in allen Instanzen vom Strafrichter beim Amtsgericht bis zu den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes und gezielte Weiterbildung in Spezialstrafgebieten für die Wahrnehmung Ihrer Verteidigung ideal vorbereitet. Wir sind bei der erfolgreichen Strafverteidigung im gesamten Bundesgebiet tätig.
Kontakten Sie uns im Bedarfsfall - aber bis dahin helfen Sie sich und uns durch Ihr Schweigen!

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