"Sie werden einer Straftat verdächtigt und haben das Recht zu schweigen." - Tun Sie's!
Die heutige Regelungsdichte im deutschen und europäischen Strafrecht begründet für jeden das Risiko
strafrechtlicher Verfolgung. In einer Zeit, in der der Besitz eines Küchenmessers behördliche
Maßnahmen auslösen kann, ist jeder Bürger potentielles Subjekt der Strafverfolgung.
Strafrichter, Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte sind darauf geschult, in die Aussagen Beschuldigter
Straftatbestände hineinzulesen. Die interessengerechte Darstellung der Perspektive des Beschuldigten
kommt dabei zu kurz. Wer sich in den Mühlen der Strafjustiz befindet, bedarf daher dringend der
Unterstützung durch den Strafverteidiger. Dieser kann auf der Grundlage fundierter Akten- und
Sachverhaltskenntnisse eine sinnvolle Verteidigung festlegen und entlastende Momente zum prozeßtaktisch
richtigen Zeitpunkt vortragen. Wichtig ist es dabei, schon im Ermittlungsverfahren so früh wie möglich
anwaltlich vertreten zu sein. Bei versierter anwaltlicher Vertretung lassen sich viele Fälle schon in
dieser Verfahrensstufe zur Einstellung bringen, ohne jemals vor Gericht zu kommen.
Unser Strafrechtsreferat ist durch langjährige Erfahrung mit Strafverfahren in allen Instanzen vom
Strafrichter beim Amtsgericht bis zu den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes und gezielte Weiterbildung
in Spezialstrafgebieten für die Wahrnehmung Ihrer Verteidigung ideal vorbereitet. Wir sind bei der erfolgreichen
Strafverteidigung im gesamten Bundesgebiet tätig.
Kontakten Sie uns im Bedarfsfall - aber bis dahin helfen Sie sich und uns durch Ihr Schweigen!
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