Wer will was von wem woraus? Schon die alten Römer brachten die Prüfung der rechtlichen Probleme
ihrer Bürgerschaft (civitas) auf diese Formel. Unser heutiges Bürgerliches Recht (Zivilrecht) baut weiterhin
auf diesen Ursprüngen auf. Kauf-, Miet-, Werk- und Deliktsrecht werden zwischenzeitlich aber ergänzt
durch Rechtsgebiete der Neuzeit wie Leasing-, Fernabsatz- und EDV-Recht. Alle diese Rechtsbereiche
betreffen Sie in Ihrem täglichen Privat- und Geschäftsleben. Bei Störungen im vertraglichen Verhältnis
haben sich nun seit den alten Römern viele Änderungen ergeben, so daß heutzutage Recht haben noch
weniger gleich bedeutend ist mit Recht bekommen.
In unserem Zivilrechtsreferat betreuen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Schwerpunkte bestehen dabei im Bereich des Kauf- und Pachtrechtes, des Wohnungseigentumsrechtes sowie
des Gesellschaftsrechtes. Wir wissen nicht nur, wer was von wem woraus will, sondern auch, wie Sie es bekommen.
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